Alle zwei Jahre müssen Autos
zur Hauptuntersuchung
TÜV und AU - der Plakettenservice
Vor rund 60 Jahren, am 1. Dezember 1951, wurde die regelmäßige Hauptuntersuchung für Kraftfahrzeuge in Deutschland zur Pflicht. Seitdem sind die Hauptuntersuchung (nach § 29 StVZO) und die Abgasuntersuchung (nach § 47a StVZO) gesetzlich vorgeschrieben und Pflicht für jeden Verkehrsteilnehmer.
Alle zwei Jahre müssen Autos zur Hauptuntersuchung, ersparen Sie sich den Ärger und vergewissern Sie sich rechtzeitig, wann es Zeit für einen Plakettenwechsel ist.
Unser Plaketten Service erspart Ihnen lästige Formalitäten und wertvolle Zeit. Melden Sie sich einfach an und lassen Sie die Abnahme der HU und der AU durch uns abwickeln.